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Archiv-Artikel

in kürze OLG/UMTS-VERSTEIGERUNG Kein Schadenersatz

Das Kölner OLG hat die Schadenersatzklage eines Telekom-Aktionärs gegen die Bundesrepublik wegen der Versteigerung von UMTS-Lizenzen abgelehnt. Die Telekom-Tochter T-Mobile hatte 2000 vom Bund für 16,5 Milliarden DM zwei Lizenzpakete gekauft. Der Kläger forderte 50.000 Euro Schadenersatz, zu zahlen an die Telekom. (dap)