■ Irak-Embargo: Kein Schadenersatz
Karlsruhe (AFP) – Unternehmen, die wegen des Handelsembargos gegen den Irak finanzielle Schäden erlitten haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Bundesrepublik. Dies hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es, daß das Embargo im August 1990 wegen des Golfkrieges von der EU verhängt worden sei. Daraus entstandene Schäden seien deshalb auch „allein dem Gemeinschaftsgesetzgeber zuzurechnen“.
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