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in kürze LEUNA-ERMITTLUNGENKein Rechtsbruch

Die Bundesregierung hat den Vorwurf von CDU/CSU zurückgewiesen, sie habe Burkhard Hirsch rechtswidrig als Leuna-Ermittler benannt. Er sei nach der Bundesdisziplinarverordnung benannt worden und müsse nicht im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. (dpa)

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