: Kein Recht auf Balkonantenne
Wer Satellitenfernsehen sehen möchte, hat kein automatisches Recht auf eine Parabolantenne auf dem eigenen Balkon. Hauseigentümer können darauf bestehen, dass ein Mieter seine Satellitenschüssel auch bei zusätzlichen Kosten auf dem Dach installiert. Das habe das Berliner Landgericht in einem Urteil in letzter Instanz bestätigt, teilte der Verband Privater Kabelnetzbetreiber (ANGA), der das Musterverfahren angestrengt hatte, gestern mit. Auch das europäische Recht über Dienstleistungsfreiheit gebe dem Mieter nicht das Recht, in jedem Fall seine Parabolantenne auf der Balkonbrüstung anzubringen. Ein Hauseigentümer könne durchsetzen, dass der Mieter seine Satellitenschüssel zu angemessenen Kosten und Bedingungen an einem optisch weniger störenden Ort aufstellt. Das Landgericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg vom September 2002. In dem konkreten Fall hatte sich eine Mieterin geweigert, die Parabolantenne auf dem Dach anbringen zu lassen. DPA