: Kein Prangerrecht
betr.: „Gesicht zeigen“, „ ‚Z‘ ist ein Anfang“, taz vom 19./20. 8. 00
Der Pranger ist als Horrorinstrument des mittelalterlichen Rechtswesens durch eine zivilisatorische Leistung abgeschafft worden, erstaunlicherweise obwohl er als Denkschema der Selbstgerechtigkeit offenbar unausrottbar ist und sich immer wieder aus unserem Stammtischsumpf heraufspült: leider nicht nur in die Bild-Zeitung.
Diese Selbstgerechtigkeit ist genau das Gegenteil vom dem, was man für Ihre Forderung auf Seite drei braucht: Demokratie mit Leben füllen!
Niemandem und keiner Organisation gebührt das Prangerrecht. Die konsequente Anwendung des Strafrechts ist davon unberührt. DIRK HOBEIN, Lippstadt
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