in kürze TROTZ LERNPROBLEMEN : Kein Hausunterricht
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Elternpaars abgewiesen, das seine Tochter wegen Lernproblemen zu Hause unterrichten und von der Schulpflicht befreien wollte. Aus den ärztlichen Gutachten gehe nicht hervor, dass der Schulbesuch bei der Elfjährigen zu schwerwiegenden seelischen Problemen führe, hieß es. (dpa)