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Kein Grund zur Sorge um Arbeitsplätze?

■ DDR-Gesundheitsminister: Übergangsfrist für Polikliniken und Ambulatorien / Bundesdeutsche Pharmaindustrie soll zuzahlen Paragraph 218? Kommt nicht in Frage! / Zur Fristenregelung: Gesetz von 1972 muß überarbeitet werden

Berlin (taz/adn) - Keinen Grund zur Sorge für die Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens in der DDR? Optimistisch klingt Prof. Dr. Jürgen Kleditzsch, Minister für Gesundheitswesen, was den Erhalt der Arbeitsplätze in seinem Verantwortungsbereich anbelangt. Im Rahmen der Verhandlungen über den Einigungsvertrag seien für dieses Gebiet „gute Ergebnisse“ erzielt worden, sagte der Minister gegenüber 'adn‘. Prof. Kleditzsch lehnt Kündigungen oder Entlassungen ab. Trotzdem wird in einigen Polikliniken und Ambulatorien Personal reduziert. Nach seiner Meinung gehe es darum, für jeden Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens einen Arbeitsplatz zu erhalten, wenn auch nicht seinen jetzigen. Seine Prognose für das gegliederte Krankenkassensystem, das bis 1. Januar 1991 aufgebaut werden soll: Hier werden 50.000 Mitarbeiter benötigt. Der Minister appellierte an die „Bereitwilligkeit zu Umschulungen und Bildungskursen“.

Für den Erhalt von Polikliniken und Ambulatorien haben Ostberliner Ärzte und Schwestern solcher Einrichtungen am vergangenen Freitag eine Petition mit 1.500 Unterschriften der Volkskammer vorgelegt. Bewährte Strukturen dürften nach Ansicht der DemonstrantInnen im geeinten Deutschland nicht zerschlagen werden.

Minister Kleditzsch sieht den Erhalt der Polikliniken und Ambulatorien nur für eine Übergangszeit von fünf Jahren für sinnvoll an. Danach sollte neu entschieden werden, wie diese Gesundheitseinrichtungen geführt werden, dann, wenn sich „Wirtschaftsgefüge und der Produktivität verbessert haben“. Gerade gegen diese „Gnadenfrist“ von drei bis fünf Jahren wandte sich Dr. Ursula Nickel aus dem Friedrichshainer Krankenhaus in Ost-Berlin, die die Volkskammer mit Protestschreiben von Patienten konfrontierte.

Der Gesundheitsminister kündigte 'adn‘ gegenüber an, ab 1. Januar 1991 würden die jetzigen Einrichtungen „mit anderen Aufgaben und in anderer Trägerschaft - staatlich, kommunal, als gemeinnützige Stiftungen, Ärztehäuser, Apparategemeinschaften etc. - betrieben werden müssen“. Die freien Niederlassungen würden ebenfalls gefördert.

Der Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 12,8 Prozent reiche zwar nicht aus, eine Erhöhung sei aber nicht möglich, da zu hohe Belastungen für den einzelnen zu erwarten seien. Der Paragraph 218 kommt für den Gesundheitsminister als Lösung nicht in Frage, weil er die Probleme nicht gelöst habe und nicht löse. Zur Fristenregelung erachtet Minister Kleditzsch „eine deutliche Überarbeitung des DDR-Gesetzes von 1972“ für notwendig. Das „soziale Umfeld der Frau müsse mehr beachtet“ werden. Sie müsse mehr über „Risiken und Komplikationsmöglichkeiten aufgeklärt“ werden. Bei Konflikten müsse mehr geholfen werden. Das ungeborene Leben solle angemessen geschützt werden, das Recht auf Entscheidung verbleibe aber letztendlich bei der Frau.

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