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Kein Geld von EM.TV

MÜNCHEN dpa ■ Im ersten Schadenersatzprozess gegen den Medienkonzern EM.TV hat das Amtsgericht München die Klage eines Kleinaktionärs abgewiesen. Dem Aktionär hätte nach Einschätzung von Richterin Fehlhammer beim Kauf der Aktien im vergangenen Herbst klar sein müssen, dass eine Geldanlage am Neuen Markt hoch risikobehaftet ist. Der Anleger hatte EM.TV vorgeworfen, zu spät vor drohenden Verlusten gewarnt zu haben. Durch den Sturz der Aktie habe er rund 5000 Mark verloren. EM.TV hatte seine Prognose im vergangenen Jahr drastisch nach unten korrigiert und statt eines dreistelligen Millionengewinns einen Verlust von mehr als 2,6 Milliarden Mark gemacht. Der Anwalt des Aktionärs will nun eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs erreichen.

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