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Kein Geld fürs Reh

Ein Autofahrer, der einem Reh ausweicht und dabei seinen Wagen zu Schrott fährt, bekommt den Schaden an seinem Fahrzeug nicht immer von der Versicherung ersetzt. Das hat das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Fahrer im Dezember vorigen Jahres bei Dunkelheit und auf regennasser Straße mehrere Rehe gesehen, die in 20 Metern Entfernung vor ihm die schmale Fahrbahn überquerten. Bei dem Versuch, auszuweichen, prallte er gegen einen Brückenpfeiler. Das Landgericht warf ihm nun grobe Fahrlässigkeit vor, weil er bei Tempo 40 nicht in der Lage war, auszuweichen oder anzuhalten.

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