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Kein Geld für FCKWs und Tropenhölzer

Berlin. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau in West-Berlin dürfen künftig grundsätzlich nur umweltverträgliche Materialien verwendet werden. Das sehen die neuen Richtlinien für diesen Zweig des Wohnungsbaus vor, die Bausenator Nagel gestern veröffentlichte. Nicht verwendet werden dürfen asbesthaltige und mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen hergestellte Baustoffe, Bauteile aus Tropenhölzern sowie Fußbodenbeläge, Tapeten oder andere Bauteile aus Polyvinylchlorid. Geändert wurden auch die Förderungsbestimmungen in bezug auf die Sozialbindung von neu errichteten Wohnungen. Die Sozialbindung soll künftig durch entsprechende Vereinbarungen auch dann fortgelten, wenn die Fördermittel vorzeitig zurückgezahlt werden.

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