in kürze KIND VERNACHLÄSSIGT : Kein Geld für Eltern
Eltern, die ihre Kinder grob vernachlässigen, können von diesen später keinen Unterhalt erwarten. Das entschied der Bundesgerichtshof und gab damit einer Tochter Recht, die von ihrem geringen Einkommen noch Geld für die Mutter abzwacken sollte, die sie als Kleinkind den Großeltern überlassen hatte. (Az.: XII ZR 304/02) (afp)