: Kein Asylrecht
Ohne Gesetzbuch keine Abschiebung: Zu diesem Schluß kam ein Richter in Eutin (Ostholstein), dem das neue Asylgesetz vom 1. Juli noch nicht vorlag. So mochte der Richter über die Abschiebehaft eines Asylbewerbers nicht entscheiden. Auch ein Anruf bei der Ausländerbehörde, die den Antrag stellte, erwies sich als nutzlos: Das Gesetz lag nirgendwo vor. Dem Richter half erst eine Blitzanfrage bei der Bundesdruckerei.Kommentar eines Juristen: „Ein Unding, wenn der Gesetzgeber nicht wenigstens den Inhalt vorab verschickt. Das ist, als wenn man einen Maurer mit dem Bau eines Hauses beauftragt und ihm keine Steine gibt.“
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