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Archiv-Artikel

Kein Asyl am Offakamp

UNTERKUNFT Die Stadt darf auf dem Gelände einer Ex-Müllkippe doch keine Flüchtlinge unterbringen

Der Bebauungsplan schließt eine Nutzung für soziale Zwecke ausdrücklich aus

Auf dem Gelände des ehemaligen Recyclinghofs Offakamp in Lokstedt kommen vorerst nun doch keine Flüchtlinge unter. Das Hamburgische Verwaltungsgericht habe dem Eilantrag einer Anliegerin stattgegeben, die ihre Nachbarschaftsrechte verletzt sah, teilte die Gerichtspressestelle am Mittwoch mit.

Die Anliegerin hatte sich gegen Baugenehmigungen für eine Wohncontaineranlage mit 80 Plätzen und gegen die Nutzung zweier Gebäude mit weiteren 40 Plätzen gewandt. Vor allem Flüchtlingsfamilien, die nach der Erstaufnahme einen Anspruch auf eine öffentliche Unterbringung haben, hätten hier unterkommen sollen.

Das Verwaltungsgericht stützte seine Entscheidung darauf, dass die Baugenehmigungen voraussichtlich rechtswidrig seien, weil der im Dezember 2010 erlassene Bebauungsplan eine Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt habe. Ausdrücklich ausgeschlossen sei laut Bebauungsplan eine Nutzung für soziale Zwecke. Nicht zuletzt deswegen, weil die Stadt auf dem Grundstück schon 2005 Boden- und Grundwasserbelastungen festgestellt hatte.

Auch eine auf zwei Jahre befristete Nutzung des Grundstücks zur Unterbringung von Asylbewerbern und Zuwanderern widerspreche den Grundzügen des Bebauungsplans, hieß es. Eine vom Bebauungsplan abweichende Einzelfallzulassung sei bundesrechtlich ausgeschlossen. Das zuständige Bezirksamt Eimsbüttel kündigte Beschwerde an. Wäre es nach der Sozialbehörde gegangen, hätten am kommenden Montag die ersten Bewohner einziehen sollen.  (epd)