■ ABLEHNUNG: Kein Anspruchauf Dienstbezüge
Karlsruhe (afp) — Die etwa 200.000 bis 250.000 vom Dienst suspendierten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der ehemaligen DDR haben vorerst keinen Anspruch auf ihre früheren Dienstbezüge. Das Bundesverfassungsgericht hat es in einem am Donnerstag veröffentlichten Kammerbeschluß abgelehnt, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, die den Betroffenen mehr als siebzig Prozent ihres früheren Gehalts zubilligt. Gleichzeitig kündigte das Gericht an, noch vor dem 1. April kommenden Jahres über die entsprechenden rund dreihundert Verfassungsbeschwerden zu entscheiden.
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