in kürze NORDKOREANER : Kein Anrecht auf Asyl
Nordkoreanische Flüchtlinge haben in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl, weil sie in Südkorea Zuflucht finden können. Der VGH Mannheim wies das Asylbegehren eines Nordkoreaners ab. Er besäße automatisch die Staatsbürgerschaft Südkoreas, weil es trotz der Teilung von einem einheitlichen Staatsgebiet ausgehe. (rtr)