in kürze GESUCH AUF HOHER SEE : Kein Anrecht auf Asyl
Wenn Flüchtlinge auf hoher See bei deutschen Grenzschutzbeamten auf einem deutschen Schiff um Asyl bitten, verpflichtet das die Bundesrepublik nicht zur Aufnahme und zu einem Asylverfahren. Das EU- und deutsche Asyl- und Flüchtlingsrecht wirke erst bei „territorialem Gebietskontakt“, so die Bundesregierung gestern. (afp)