in kürze BSG-URTEIL : Kassen zahlen nicht
Wenn ein Behinderter das Abitur anstrebt, kann er den dafür nötigen behinderungsgerechten Computer nicht auf Kosten der Krankenkasse anschaffen. Wie das Bundessozialgericht in einem bekannt gewordenen Urteil entschied, müsse die Kasse nur für Hilfsmittel bis zum Ende der Schulpflicht aufkommen (Az.: B 3 KR 13/03 R). (dpa)