in kürze LASERTHERAPIE : Kasse zahlt nicht jede
Die Krankenkasse zahlt nicht immer für eine Laserbehandlung der Augen. Ein Rechtsstreit endete vor dem Amtsgericht München mit einem Vergleich: Der Kläger hatte 2002 seine Kurzsichtigkeit durch eine Lasertherapie für 2.100 Euro beheben lassen. Die Kasse zahlte nicht: Der Patient hätte weiter eine Brille tragen können. (afp)