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Archiv-Artikel

in kürze SPEZIELLE BEHANDLUNG Kasse muss zahlen

Krankenkassen müssen nicht zugelassene Behandlungen bezahlen, wenn diese von Medizinern empfohlen werden und dem Patienten schwere Behinderungen drohen, so das Sozialgericht Frankfurt. Es gab damit einer 51-Jährigen recht, der wegen einer chronischen Augenkrankheit die Erblindung droht (Az S 21 KR 444/06 ER). (dpa)