in kürze SPEZIELLE BEHANDLUNG : Kasse muss zahlen
Krankenkassen müssen nicht zugelassene Behandlungen bezahlen, wenn diese von Medizinern empfohlen werden und dem Patienten schwere Behinderungen drohen, so das Sozialgericht Frankfurt. Es gab damit einer 51-Jährigen recht, der wegen einer chronischen Augenkrankheit die Erblindung droht (Az S 21 KR 444/06 ER). (dpa)