■ Scheinbar krank: Kasse muß zahlen
Kassel (dpa) – Die Krankenkasse muß auch dann für die Kosten einer Operation zahlen, wenn der Patient sich seine Krankheit nur einbildet. Das entschied das Bundessozialgericht im Fall einer 34jährigen. Sie hatte sich 1990 operieren lassen, nachdem sie bereits mehrere Operationen hatte. Die Kosten von 5.800 Mark wollte die AOK nicht tragen. Die Frau war seit 1984 300mal im Krankenhaus. (Az.: 3 RK 2/96)
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