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Karlsruhe verbietet Hessen Sonderurlaub

Karlsruhe (dpa) – Das hessische Sonderurlaubsgesetz ist verfassungswidrig und nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit haben die Karlsruher Richter bereits zum dritten Mal dieses Regelwerk verworfen, das Arbeitnehmern einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub gewährt, wenn sie sich in der Jugendarbeit engagieren wollen. Die Begründung lautet, dass den Betrieben damit die Finanzierung der Jugendarbeit aufgebürdet werde, für die eigentlich die Allgemeinheit zuständig sei.

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