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Archiv-Artikel

Karlsruhe schützt Länderkompetenz

KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht hat Übergriffen des Bundes in die Verwaltungszuständigkeit der Länder einen Riegel vorgeschoben. Im Kompetenzstreit über den Ausbau von Telekomnetzen bekräftigte der Zweite Senat gestern, die Bundesländer seien grundsätzlich allein verantwortlich für die verwaltungsmäßige Ausführung von Bundesgesetzen. Bundesbehörden sei nur in Ausnahmefällen erlaubt, in die Länderverwaltung hineinzuwirken. Hintergrund ist eine Normenkontrollklage Hamburgs gegen eine Bundesregelung aus der Zeit der Liberalisierung des Postwesens, die dem Bund Entscheidungen bei der Verlegung von Kabeln in Landes- oder Gemeindestraßen erlaubte. (Az: 2 BvF 6/98)