in kürze PARTEIENKLAGEN NEUWAHL : Karlsruhe lehnt ab
Karlsruhe hat die letzten noch anhängigen Klagen kleiner Parteien gegen die vorgezogene Bundestagswahl abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern die Organklagen zurück. Die Parteien hatten wegen der verkürzten Zeit eine Absenkung des Unterschriftenquorums für die Wahlzulassung gefordert. (dpa)