: Karlsruhe gibt Vermietern freie Hand für Eigenbedarf
Frankfurt (taz) – Nach einem Urteil der 2.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgegerichts dürfen Vermieter ab jetzt „Eigenbedarf“ als Kündigungsgrund, unabhängig von Erwägungen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums anmelden. Die Karlsruher Robenträger verwarfen eine gegenteilige Entscheidung des Frankfurter Landgerichts über eine Räumungsklage zweier großer Wohnungen wegen Eigenbedarfs.
Im Kern bedeutet das Urteil des höchsten deutschen Gerichts, daß der Komfort- und Luxusbedarf von Wohnungseigentümern keinerlei einschränkender Abwägung hinsichtlich von Mieterinteressen mehr unterliegt. Bislang konnte zwar auch ein „berechtigtes Interesse“ des Vermieters geltend gemacht werden, mußte aber den sozialen Aspekt eines angemessenen Wohnbedarfs Rechnung tragen.
Eine zweite einschneidende Änderung betrifft eine wesentliche Formalie des Kündigungsrechts: Die Karlsruher Richter haben entschieden, daß Kündigungsgründe auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie nicht im Kündigungsschreiben, sondern etwa in vorhergehenden Briefen aufgeführt wurden. Damit verschlechtert sich die Rechtssicherheit der betroffenen Mieter. R. .
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen