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Archiv-Artikel

Karlsruhe gegen Meisterzwang

KARLSRUHE dpa ■ Der bis vor zwei Jahren geltende Meisterzwang war wahrscheinlich verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Die Karlsruher Richter gaben der Beschwerde eines Zimmerergesellen Recht. Er hatte eine Zimmerei betrieben, sollte deswegen ein Bußgeld zahlen. Das Gericht äußerte Zweifel, ob ein genereller Meisterzwang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar war. Schließlich könnten Handwerker anderer EU-Länder längst ohne Meistertitel in Deutschland arbeiten. Eine endgültige Ablehnung des Meisterzwangs ließen die Richter aber offen, weil im konkreten Fall auch eine Ausnahmeerlaubnis in Betracht komme. (Az: 1 BvR 1730/02)