in kürze ARBEITSGERICHT : Kapitän nicht Copilot
Die Deutsche Lufthansa AG darf auch bei kurzzeitigen Personalengpässen ihre Flugkapitäne nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertreter als Copiloten einsetzen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 9 BV 426/03) in einem Beschluss festgestellt. Das gilt selbst, wenn keine finanziellen Nachteile entstehen. (dpa)