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Archiv-Artikel

in kürze ARBEITSGERICHT Kapitän nicht Copilot

Die Deutsche Lufthansa AG darf auch bei kurzzeitigen Personalengpässen ihre Flugkapitäne nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertreter als Copiloten einsetzen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 9 BV 426/03) in einem Beschluss festgestellt. Das gilt selbst, wenn keine finanziellen Nachteile entstehen. (dpa)