: Kanzler klagt und behält Recht
HAMBURG dpa ■ Gerhard Schröder hat im Streit um die Berichterstattung der Illustrierten Neue Revue um eine angebliche Liebesaffäre einen juristischen Sieg über den Bauer-Verlag errungen. Das Hamburger Landgericht hat der Zeitschrift untersagt, entsprechende Gerüchte weiter zu verbreiten. In der Kolumne hatte es geheißen: „Wir wünschen uns Männer, die ihr Privatleben so diskret im Griff haben, dass keine Spekulationen aufkommen, lieber Kanzler.“ Gegen diese Formulierung hatte Schröder geklagt und jetzt auch im Hauptverfahren Recht bekommen. Die Leibwächterin hatte, wie Schröder, ebenfalls eine einstweilige Verfügung erwirkt.
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