: KARLSRUHER URTEIL
Am 6. März 2002 verkündete das Bundesverfassungsgerichts sein Urteil zur ungleichen Besteuerung von Renten und Pensionen. Das BVerfG monierte, dass Rentner gegenüber pensionierten Beamten bevorzugt seien, da Pensionen besteuert werden, Renten jedoch weitgehend steuerfrei bleiben. Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2004 Zeit, das Urteil umzusetzen (Az. 2BvL 17/99). Das Finanzministerium hat das „Alterseinkünftegesetz“ vorgelegt, das vorsieht, ab 2005 schrittweise einerseits die Renten zu besteuern und andererseits die Rentenbeiträge von Steuern freizustellen. Übergangsfristen regeln, dass die Rentenbeiträge ab 2025 völlig steuerfrei sein sollen, während die Renten von 2040 an voll besteuert werden. Durch hohe Freibeträge wird diese Änderung nur einen kleinen Teil der Rentner betreffen. Von der Steuer werden vor allem Rentner mit größeren Einkünften betroffen sein, etwa bei Wertpapieren, bei Mieteinkünften oder Betriebsrenten, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt werden. TAZ