: „Juristische Fehlgeburt“
WASHINGTON dpa ■ Ein Richter hat einer Frau im US-Staat Pennsylvania eine Abtreibung vorläufig verboten. Bis zur weiteren Klärung der Sachlage dürfe die 22-Jährige, die in der zehnten Woche ist, nicht abtreiben, entschied der Richter nach einem Bericht der Washington Post. Abtreibungsgegner begrüßten den Spruch, Anwälte der Frau nannten die Entscheidung dagegen eine „juristische Fehlgeburt“. Eine Sprecherin der Organisation für das Recht auf Abtreibung sagte, sie glaube, dies sei der erste Fall, in dem ein Gericht eine Abtreibung verbiete. Die junge Frau hatte sich kürzlich von ihrem Freund getrennt und ihm gerichtlich untersagen lassen, sich ihr zu nähern, da er sie bedroht und belästigt habe. Der Mann hatte die Klage gegen die Abtreibung eingereicht, weil er möchte, dass seine Exfreundin das Kind austrägt. Er sei bereit, das Sorgerecht zu übernehmen.
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