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Junkies reden mit

■ Bundessozialgericht bestätigt Bremer Linie / Anhörung vor Methadonvergabe

Künftig sollen Heroinabhängige, die den Ersatzstoff Methadon bekommen wollen, vor der Entscheidung der zuständigen Methadon-Kommission selbst gehört werden. Das ergibt ein neues Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel vom 20. März. Als Begründung beruft sich das Gericht auf die rechtlich bindende Wirkung der NUB-Richtlinie, die seit 1991 die Vergabe des Ersatzstoffes auf Krankenschein regelt.

Die Richtlinie binde die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Vertragsärzte und die Versicherten gleichermaßen, befand das Gericht – und vor allem in diesem Punkt wird sich das Urteil in Bremen sicher auswirken, schätzt der Substitutionsbeauftragte, Jockel Guba, vom Amt für Soziale Dienste. Über eine solche Beteiligungsmöglichkeit denke man in Bremen allerdings schon länger nach. In seinen Augen bringt das Gerichtsurteil vor allem in den südlichen Bundesländern Änderungen. „Dort wird die Vergabe von Methadon insgesamt zurückhaltender gehandhabt“, sagt er. Das hätten vergleichende Studien zur Vergabepraxis der Ersatzdroge ergeben.

Die Gefahr, daß sich für die bisherige liberale bremische Vergabepraxis von Methadon nun Einschränkungen durch das Kasseler Urteil ergeben, sei erst abzuschätzen, wenn das Urteil ausformuliert vorliegt. Auszuschließen sei allerdings nicht, daß das Bundesurteil hinter einer früheren Entscheidung des Bremer Landessozialgerichtes bleibe, das bislang so ausgelegt wurde, daß Ersatzstoffe nicht nur an schwer kranke oder schwangere Heroinabhängige vergeben und für sie bezahlt wurden. ede

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