■ Am Rande: Jobben erst ab 15 Jahren erlaubt
Bonn (dpa) – Das Verbot von Kinderarbeit wird auf Heranwachsende bis zum 15. Geburtstag um ein Jahr ausgedehnt. Nur ausnahmsweise ist für Kinder ab 13 Jahren Beschäftigung zulässig, die aber auf grundsätzlich zwei Stunden täglich und zehn Stunden wöchentlich begrenzt wird. Nur in landwirtschaftlichen Familienbetrieben sollen sie drei Stunden täglich arbeiten dürfen, beschloß der Bundestag am Donnerstag abend.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen