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■ Am RandeJelzin muß keine Vollmachten abgeben

Moskau (dpa) – Rußlands Staatschef Boris Jelzin muß nach Meinung eines Verfassungsrichters bei der bevorstehenden Herzoperation keine Vollmachten abgeben. Nach Meinung des Richters Gadis Gadschijew ist die Art und Weise einer vorübergehenden Machtübergabe nicht in der Verfassung geregelt. Falls Jelzin dies aber wolle, könnte er es per Dekret, anordnen. Sicherheitsberater Lebed hatte verlangt, daß Jelzin einen Vertreter benennt.

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