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Archiv-Artikel

Japan entschädigt Chinesen nicht

TOKIO afp/dpa ■ Ein Gericht in Tokio hat die erste Entschädigungsklage wegen bestialischer Menschenversuche Japans in China während des Zweiten Weltkrieges in zweiter Instanz abgewiesen. Das Hohe Gericht folgte gestern dem Urteil des Tokioter Bezirksgerichts von 2002. Immerhin bestätigten die Richter damals erstmalig, dass Japan durch die berüchtigte Einheit 731 mit Biowaffen bei der Bombardierung von Städten mit Pest- und Cholera-Erregern experimentierte. Doch sprach das Gericht die Regierung von rechtlichen Verpflichtungen frei, da Einzelpersonen keine Entschädigung für Kriegsverbrechen einklagen könnten. 180 chinesische Opfer und Hinterbliebene hatten umgerechnet je 75.000 Euro Entschädigung gefordert. Sie warfen Tokio vor, die Menschenversuche zu verheimlichen.