: Ist Lohn-Ungleichheit verfassungswidrig?
Berlin (dpa/taz) — Die Ministerpräsidenten der fünf neuen Bundesländer haben am Samstag auf einem ersten gemeinsamen Arbeitstreffen eine verfassungsrechtliche Überprüfung der unterschiedlichen Gehälter des öffentlichen Dienstes in Ost und West angekündigt. Die Länderchefs kritisierten dabei die bisherige Regelung, nach der die MitarbeiterInnen in der Ex-DDR derzeit nur rund 35 Prozent des entsprechenden Gehaltes ihrer westdeutschen Kollegen beziehen. In Berlin, deren beide Bürgermeister an dem Arbeitstreffen in Potsdam teilnahmen, kommt es dabei zu absurden Situationen. Dort sitzen in einigen Verwaltungen die MitarbeiterInnen Ost und West Schreibtisch an Schreibtisch, wobei die Beschäftigten West das Dreifache ihrer Ostkollegen verdienen. Hintergrund der nun angekündigten verfassungsrechtlichen Überprüfung ist aber nicht nur die juristische Frage, ob der Staat als öffentlicher Arbeitgeber mit diesem Lohngefälle von West nach Ost gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot verstößt. Ein Motiv für den möglichen Schritt vors Bundesverfassungsgericht dürfte auch die Klage der fünf östlichen Ministerpräsidenten sein: Sie behaupten, daß es bei den niedrigen Gehältern unmöglich sei, qualifizierte Mitarbeiter für die öffentliche Verwaltung zu finden.
Die ostdeutschen Regierungschefs verständigten sich bei ihrem Treffen am Samstag weiterhin darauf, daß sie die Ländersitze im Verwaltungsrat der Treuhand selbst einnehmen wollen. Sie wollen dort darauf drängen, daß die Kommunen rasch über unumstrittenes Kommunalvermögen verfügen können und die Privatisierung der Einzelhandelsgeschäfte und -gaststätten beschleunigt wird. Zudem forderten die Ministerpräsidenten Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit an der Privatisierung der früheren Staatsbetriebe in den fünfzehn Niederlassungen der Anstalt. Die Länderchefs kritisierten auch die Bundesregierung, die es bisher immer noch unterlassen habe, eine Durchführungsverordnung zu Paragraph sechs des Gesetzes über offene Vermögensfragen zu verabschieden. Ve.
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