: Integrationskurse
Seit Anfang 2005 haben dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer einen Rechtsanspruch auf Integrationshilfen. Geduldete Flüchtlinge gehen leer aus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – das seitdem die Fachaufsicht hat – zahlt 600 Stunden Deutschunterricht und 30 Stunden „Orientierungskurs“ über deutsches Recht und Gesellschaft. Einen Euro pro Stunde müssen die TeilnehmerInnen selbst zahlen, es sei denn, sie beziehen Sozialhilfe.Der Verwaltungsaufwand habe seit der Neuregelung enorm zugenommen, kritisiert Ricarda Knabe, Fachbereichsleiterin an der Bremer Volkshochschule. Früher habe eine Beratung eine Viertelstunde gedauert, jetzt brauche man häufig eine Stunde und mehr, um die Formalitäten zu regeln. Außerdem habe sie den Eindruck, dass die Ausländer über die Kurse kontrolliert würden – etwa über die akribisch zu führenden Teilnehmerlisten. eib