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Integration: Wie weiter ab Klasse 5?

■ Eltern fordern Fortsetzung der „Integrativen Regelklassen“ Von Kaija Kutter

Der Sachverhalt, mit dem Elternvertreter und die GEW gestern Journalisten vertraut machen wollten, ist ein wenig kompliziert: es gibt in Hamburg „Integrationsklassen“ (I) für die Einbindung spezifisch behinderter Kinder, und es gibt „Integrative Regelklassen“ (IR). Die ersteren sind 13 Jahre nach ihrer Einführung nahezu unumstritten und an 18 Schulen etabliert. Letztere gibt es aber erst seit 1991, um ihre Fortsetzung in höheren Klassenstufen gibt es Streit.

Die Idee einer Integrativen Regelklasse ist schlicht die, in der Grundschule keine Schüler auszusondern, die an Lernschwäche, Sprachbehinderung oder Verhaltensstörungen leiden. Statt dessen kümmert sich eine SonderpädagogIn auf je einer halben Stelle um die Förderung dieser Kinder im Klassenverband. Zwei Mütter der Aueschule in Finkenwerder schilderten gestern eindringlich, wie wichtig diese Möglichkeit für ihre Kinder wäre. Ihre Tochter habe Wahrnehmungsstörungen, sei ansonsten aber hochintelligent, berichtete eine Frau. Weder an einer Sonderschule für Körperbehinderte noch für geistig Behinderte wäre sie richtig aufgehoben.

Aber auch für die nicht behinderten Kinder sei Integration eine Bereicherung, eine „Chance, soziales Verhalten zu lernen“, lobte eine andere Elternvertreterin das Modell.

Am morgigen Mittwoch steht in der Hamburger Schuldeputation die Frage zur Entscheidung, wie es mit den 27 der insgesamt 238 IR-Klassen, die derzeit im vierten Schuljahr sind, nach den Sommerferien weitergehen soll. Die GEW und betroffene Eltern fordern die Fortsetzung der Integration in Unter- und Mittelstufe und zwar in dem Umfang, „in dem es jetzt schon IR-Klassen gibt“.

Ein lineares Durchwachsen sei für IR-Klassen „schon rescourcenmäßig nicht drin“, sagte gestern der zuständige Oberschulrat Peter Pape. Es sei aber auch pädagogisch nicht unbedingt sinnvoll, da es Klassen geben könne, in denen mehrere oder gar keine Kinder besonderer Förderung bedürfen.

Erster Schritt nach vier Jahren Praxis müßten deshalb Berichte der Sonderpädagogen über die einzelnen Kinder sein. Anschließend, so Pape, wolle man regionale Konferenzen abhalten, um Schulen zu finden, die die Schüler übernehmen. „Unser Ziel ist“, so Pape, „daß kein Kind auf die Sonderschule kommt“. Schulen, die lernbehinderte Kinder aufnehmen, sollen eine Einzelfallförderung von 1,5 bis 1,8 Sonderschullehrerwochenstunden pro Schüler bekommen.

Für Hans-Peter de Lorent von der GEW ist dies eine „Billiglösung“, die nur auf dem Papier möglich ist. Er befürchtet, daß sich unter diesen schlechten Konditionen zu wenig Schulen finden werden, und die Schüler doch auf die Sonderschule müssen. De Lorent: „Für die Schulsenatorin ist dies die Nagelprobe, wie ernst es ihr mit dem Grundsatz der Integration ist“.

Die Eltern stört noch ein weiterer Punkt: In den geforderten Berichten würden Lernbehinderte erstmals genannt und ausgesondert. Bei den durchwachsenen I-Klassen sei dies nicht der Fall.

Ginge es nach Uwe Stiehler von „Eltern für Integration“, so müßten I-Klassen und IR-Klassen zu einem System zusammenwachsen. Für die Finanzierung hat er auch eine Idee: In dem Umfang von 13 Prozent, in dem integrative Maßnahmen stattfinden, müßte man Sonderschulen auslaufen lassen.

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