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Ins 19. Jahrhundert

■ Zu Frankreichs neuer Drogengesetzgebung

Es gibt in Frankreich ein Gesetz von 1838, das auch heute nichts von seiner Gültigkeit eingebüßt hat. Es betrifft die Internierung psychisch Kranker. Sie geschieht in der Regel auf Anweisung der Angehörigen oder der Präfektur. Im Konfliktfall zwischen medizinischen Behörden und Präfektur entscheidet letztere. Zur Zeit des Bürgerkönigs Louis Philippe wird der Drogenabhängige als juristischer Terminus wohl kaum existiert haben. Das aber hindert den französischen Justizminister Albin Chalandon heute offenbar nicht, sich für die Behandlung der Drogenabhängigen der Gesetzgebung von 1838 zu bedienen. Sicherlich, besonders die Eltern haben schon immer für ihre Kinder das beste gewollt. Wenn nun die Pupillen der Kinder zu sehr verschwimmen und das Unverständnis zu groß wird, kann die Familie urteilen und braucht nicht mehr zu denken. Die Medizin wird daraufhin heilen müssen, ob sie will oder nicht. Statt von Präfekten werden die Befehle für die Ärzte vom Richter kommen. Ändern tut dies nichts. Chalandon selbst weiß vielleicht nicht einmal, wie alt seine Ideen sind. Er hat dort abgeguckt, wo der Drogenkonsum am höchsten ist und seine Eindämmung am hoffnungslosesten: in den USA. Beim Abgucken sind viele Franzosen blind geworden für das, was in Frankreich ebenfalls eine alte Idee ist: die Freiheit des Einzelnen. Auf sie können Drogenabhängige und Irre in Frankreich nun gemeinsam pfeifen. Georg Blume

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