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Innere Sicherheit ist höchstes Gebot

Das Land Berlin plant trotz der Urteile mehrerer Gerichte gegen die Rasterfahndung keine Gesetzesänderung. „Die Frage stellt sich für uns noch nicht“, sagte die Sprecherin der Innenverwaltung, Svenja Schröder-Lomb. Vielmehr setze Berlin darauf, dass das Urteil des Berliner Landgerichts gegen die Rasterfahndung in zweiter Instanz durch das Kammergericht aufgehoben werde. Am Montag war erstmals in einem Bundesland die umstrittene Rasterfahndung im Rahmen der Anti-Terror-Maßnahmen auch in zweiter Instanz für teilweise rechtswidrig erklärt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht nannte die Fahndung zu weitgehend. Daraufhin hatte Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling (SPD) gefordert, die Gesetze müssten verschärft werden.

Durchgesetzt hat sich dafür bereits die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze in vier Brandenburger Städten. Dem Vorbild von Rathenow, Potsdam und Erkner folgend wurde gestern die letzte Anlage in Bernau freigeschaltet. DPA

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