: Innenminister: Wer arbeitet, darf bleiben
Die Innenminister haben sich gestern auf eine ab sofort geltende Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Flüchtlinge geeinigt. Sie beschlossen einen Kompromiss, nach dem das Aufenthaltsrecht vom Nachweis einer Arbeit und von Deutschkenntnissen abhängig gemacht wird. SEITE 2, 10