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Inkonsequenz bei Arbeitserlaubnis

Die geplante Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist nach Darstellung der Ausländerbeauftragten Barbara John ein „Scheinangebot“. Rot-Grün hatte sich auf eine Regelung geeinigt, wonach Asylbewerber künftig nach einer Wartezeit von einem Jahr einen Job annehmen dürfen, sofern sich darum kein Deutscher oder EU-Bürger bewirbt. Damit wird das 1997 von der Kohl-Regierung eingeführte generelle Arbeitsverbot aufgehoben, von dem gegenwärtig bundesweit rund 118.000 Menschen betroffen sind. Da aber Deutsche und EU-Bürger Vorrang haben sollen, könnten Asylbewerber in Berlin von der Neuregelung kaum profitieren, sagte John. Chancen hätten die Betroffenen lediglich in Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg. Besser wäre es aus Sicht der Ausländerbeauftragten, wenn sich Asylbewerber auf dem Arbeitsmarkt selbst einen Job suchen könnten. Außerdem sollte die vorgesehene Wartezeit auf höchstens sechs Monate reduziert werden. DDP

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