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Ingrid Strobl bleibt frei

■ Verurteilung wegen „Beihilfe“ zu Sprengstoffanschlag

Düsseldorf (taz) — Die ehemalige 'Emma‘-Redkateurin Ingrid Strobl ist gestern im zweiten Anlauf zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren wesentliche Teile des Düsseldorfer Erst-Urteils kassiert hatte, ging es vor dem Oberlandesgericht nur noch um die Höhe des Strafmaßes. Dabei folgte der Senat weitgehend dem mit vier Jahren Haft sehr hoch ausgefallenen Antrag der Bundesanwaltschaft.

Strobl, die nach dem BGH-Beschluß nicht mehr wegen §129a verurteilt werden konnte, habe sich durch den Kauf des Weckers der „Beihilfe“ zu einem Sprengstoffanschlag in einem minderschweren Fall schuldig gemacht, befand das Gericht. Die knapp zweieinhalbjährige U-Haft wird angerechnet. Die Bundesanwaltschaft empfahl, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.

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