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■ Berliner TelegrammInfo-Telefon für Zweitwohnungssteuer geplant

Die Zweitwohnungssteuer, die das Abgeordnetenhaus Mitte Dezember beschlossen hat, tritt ab dem 1. Januar 1998 in Kraft. Sie gilt für alle, die länger als ein Jahr eine Zweitwohnung in Berlin halten. Zahlen muß damit auch, wer seit dem 1. Januar 97 über eine Zweitwohnung an der Spree verfügt. Es gibt aber eine Gnadenfrist: Wer seine bisherige Zweitwohnung bis zum 31. Mai 1998 als Erstwohnsitz anmeldet, wird von der Zahlung ausgenommen. Fällig wird der Jahresbetrag am 15. Juli, wie die Oberfinanzdirektion Berlin mitteilte. Der Steuersatz beträgt fünf Prozent der jährlichen Nettokaltmiete, also die Grundmiete ohne Betriebs- und Heizungskosten. Zuständig ist zentral für alle Finanzämter das Finanzamt Mitte/Tiergarten. Für telefonische Auskünfte zur Zweitwohnungssteuer steht ab dem 12. Januar die Rufnummer 27565200 zur Verfügung. taz

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