Kommentar: In schlechten Händen
■ Rückkehr zur SPD-Alleinherrschaft
In schlechtere Hände konnte Bremen nicht geraten. Seit gestern kann die SPD im Senat wieder Alleinherrscher spielen. Denn mit dem Bruch der Koalitionsvereinbarung gilt jetzt nur noch die Landesverfassung, und nach der entscheidet der Senat mit einfacher Mehrheit. Zwar muß die Landesregierung bei wichtigen Beschlüssen anschließend noch die Zustimmung der Bürgerschaft einholen, doch angesichts der kurz bevorstehenden Neuwahlen dürften sich dort mit geschickten Antragsformulierungen bei CDU und FDP durchaus Mehrheiten finden lassen. Der Stadtwerke-Verkauf oder ein Gewerbegebiet in der Hemelinger Marsch könnten so fix noch besiegelt werden – eine mögliche rot-grüne Koalition stünde dann im Juni vor vollendeten Tatsachen.
Mit dieser Besonderheit der Bremer Landesverfassung kommt jetzt gerade die Partei doch noch einmal an die Hebel der Macht, die 1991 von den WählerInnen mit einem gewaltigen Fußtritt von ihnen vertrieben worden war. Eine Partei übrigens, über die Leute in die Bürgerschaft geraten sind, die seit zwei Jahren Heckenschütze gegen den grünen Umweltsenator spielen, aber sich wie der SPD-Fraktions-Vize Reinhard Barsuhn oder der Ex-Senator und Unterbezirks-Vorsitzende Peter Sakuth erst dann in die Öffentlichkeit getraut haben, als klar war, daß sie sowieso nicht wieder in die Bürgerschaft kommen werden. Dirk Asendorpf
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