■ Kommentar: In Ordnung
Das geht so in Ordnung. Die neun höchsten RichterInnen der Hansestadt habe im Aktenstreit zwischen Senat und Bürgerschaft ein Urteil gesprochen, das gar nicht anders lauten konnte. Denn sie haben keine politisch-ideologischen Meinungen im Namen des Volkes zu verkünden, sondern so unvoreingenommen wie möglich die Gesetzeslage zu interpretieren. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Sie haben das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung bekräftigt, und das ist gut so. Sie haben klargestellt, daß dieses Recht auch für Polizisten gilt, die im Verdacht stehen, gern mal ein paar Ausländer zu mißhandeln. Eine Klarstellung, die manchem nicht schmecken mag; aber auch das ist eine politisch-ideologische Frage.
Sie haben das Recht der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse auf Kontrolle von Regierung und Verwaltung – und auch der Judikative in Gestalt von ermittlungsfaulen Staatsanwälten und Richtern! – bekräftigt, und auch das ist noch besser. Denn nur zu gerne würden Senat und Behörden dem Untersuchungsausschuß vorschreiben dürfen, was dieser wissen darf und was nicht. Damit ist es nun vorbei.
Das Gericht hat auf eine juristische Regelungslücke hingewiesen. Das ist seine Pflicht. Und es hat eine vorläufige Regelung getroffen, die das Parlament und dessen Rechte stärkt. Auch das ist völlig in Ordnung.
Daß die Aufklärungsarbeit des PUA dadurch in der praktischen Arbeit nicht einfacher wird, steht auf einem anderen Blatt. Doch für ein fehlendes Gesetz ist nicht das Verfassungsgericht verantwortlich, sondern der Gesetzgeber. Die Bürgerschaft ist nun gefordert, ihre eigenen Kontrollrechte juristisch abzusichern.
Das sollte doch wohl zu machen sein. Sven-Michael Veit
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