in kürze ACHT JAHRE GYMNASIUM : In Bayern erlaubt
Der Bayerische VGH hat eine Popularklage gegen die Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre zurückgewiesen. Das Vorhaben sei mit Bayerns Verfassung vereinbar, so die Begründung. Dem elterlichen Erziehungsrecht und den Grundrechten der Kinder stehe ein eigenständiger Erziehungsauftrag des Staates gegenüber. (ap)