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Archiv-Artikel

in kürze HOHER UNTERHALT Immer bindend

Wer sich nach einer Trennung beim Unterhalt großzügig zeigt, weil er noch Hoffnung auf eine Fortsetzung der Ehe hat, kann auf seinen hohen Zahlungsverpflichtungen sitzen bleiben. Der BGH erkannte eine begonnene hohe Zahlung als verbindlich an (Az: XII ZR 19/01). (dpa)