: Im „deutschen Sinn“
Wie sich die arme Senatorin Stahmer der Reps erwehrt / Auch die DDR bleibt „Heimat“ ■ D O K U M E N T A T I O N
Kleine Anfrage Nr. 1355 des Abgeordneten Rudolf Kendzia (REP) vom 22.5. über „Heimatverständnis des Senats“:
1. Wie definiert der Senat von Berlin den Begriff „Heimat“?
2. Teilt der Senat die Auffassung, daß für die Deutschen in der DDR nicht der Teilstaat DDR Heimat ist, sondern vielmehr Deutschland?
3. Wenn ja, wie bewertet der Senat dann die Mitteilung im Landespressedienst vom 21. Mai, wonach die Bürgermeisterin von Berlin, Ingrid Stahmer, in der Volkshochschule Wedding am Abend des 21. Mai in einer öffentlichen Veranstaltung mit DDR-Übersiedlern über „Chancen einer möglichen Rückkehr in ihre Heimat“ diskutierte?
Antwort des Senats:
Zu 1: Der Senat folgt in seinem Verständnis des in Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 genannten Begriffs „Heimat“ der Bestimmung, den das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen geprägt hat: danach meint „Heimat“ den örtlichen Lebensraum eines Menschen, in dem er geboren ist und/oder dauerhaft ansässig war oder ist. „Heimat“ bezieht sich weder auf einen bloßen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt noch auf die Staatsangehörigkeit eines Menschen. Nur in diesem Verständnis hat übrigens das Wort von heimatvertriebenen Deutschen Sinn.
Zu 2: Nein. Der Senat schließt aus seinem höchstrichterlich vorgeprägten Begriffsverständnis, daß die Heimat der Deutschen aus der DDR in der Regel noch im geographischen Bereich der heutigen DDR liegt.
Zu 3: Entfällt, weil die Antwort zu 2. nein lautet.
Ingrid Stahmer, Senatorin für Gesundheit und Soziale
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