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„Im Namen der Wolga“

■ Erstes sowjetisches Ökogericht klagt Umweltsünder an

Moskau (adn/taz) - Die Anklagebank im Wolgograder Gerichtssaal blieb leer. Zahlreich erschienen waren dagegen Zeugen und Kläger: Mitglieder des Komitees zur Rettung der Wolga, der Gesellschaft „Ökologie“ sowie viele Wolgograder. Vor dem ersten Ökologiegericht der Sowjetunion klagen sie gegen die Projektanten und Erbauer des Wolga-Don-Kanals.

Das Gericht befand die Angeklagten „Im Namen der Wolga“ für schuldig. Ein neuer Kanal, durch den das Wasser aus der Wolga in den Don geleitet werden soll, hätte verheerende Auswirkungen auf den Wasserstand in der Wolga. Für den Bau des Kanals müßten Wälder abgeholzt und Häuser abgerissen werden. Fruchtbare Böden würden in Sumpfland verwandelt. Schon heute müsse das Gebiet der unteren Wolga zur ökologischen Notstandzone erklärt werden. Mit dieser Begründung wurde die Einstellung des Projekts verkündet.

Bestraft werden die Umweltsünder nicht, da das Gericht keine Strafen aussprechen durfte. Aber die Anklageschrift soll nun der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation übergeben werden. Sie soll ein Strafverfahren gegen alle beteiligten Parteigremien und Ministerien einleiten.

baep

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