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Archiv-Artikel

in kürze HAFT VON AUSLÄNDERN Im Heimatland möglich

In Deutschland verurteilte ausländische Straftäter können künftig mit einer Ausweisungsverfügung auch ohne ihre Zustimmung zur Strafverbüßung in ihre Heimat überstellt werden. Der Bundesrat billigte gestern eine Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe. (dpa)