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Im Dreimonatstakt zum Arbeitsamt

Düsseldorf (ap) - Arbeitslose, die keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten, sollten sich wenigstens im Dreimonatstakt bei ihrem zuständigen Arbeitsamt regelmäßig melden. Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte, müssen sie anderenfalls mit Renteneinbußen rechnen. Seit beginn des Jahres wurden Arbeitslose, die keine Arbeitslosenunterstützung erhalten, automatisch aus der Statistik des Arbeitsamtes genommen, falls sie nicht unaufgefordert alle drei Monate Kontakt mit ihrem Arbeitsvermittler aufnähmen. Bei Nichteinhaltung der Meldefrist müßten die Erwerbslosen damit rechnen, daß die Arbeitsämter ihre Vermittlungsbemühungen einstellten. Weitere Zeiten der Arbeitslosigkeit würden bei der Berechnung der späteren Rente dann nicht mehr als Ausfallzeiten anerkannt. Zudem könnte eine so entstandene Unterbrechung der Arbeitslosigkeit den Anspruch auf Rente gefährden, wenn Berufs– oder Erwerbsunfähigkeit eintreten sollte.

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